Mietvertrag für Spielgeräte des Kreisjugendring Südwestpfalz e.V.

Zwischen dem

Kreisjugendring Südwestpfalz e.V.

Geschäftsstelle: Kreisverwaltung

Postfach 2265

66930 Pirmasens

(Vermieter)

und

dem Mieter wie im Online-Formular angegeben

wird folgender Mietvertrag geschlossen:

 

 

1. Einsatzdaten

Der Vermieter überlässt dem Mieter das/die im Online-Modul angegebene(n) Ausleihgegenstand/stände für den im Modul angegebenen Einsatzzeitraum und Einsatzzweck.

Der genaue Übergabe- bzw. Rückgabetermin ist mit dem Vermieter abzustimmen und einzuhalten. Die Abholung, der Auf- und Abbau sowie der Rücktransport erfolgt durch den Mieter.

 

 

2. Mietgebühr und Kaution

Gegenstand Mitgliedsverbände (pro Tag) Nichtmitglieder (pro Tag)
Hüpfburg, 1. & 2. Tag je 60,00 EUR 120,00 EUR
Hüpfburg, 3. & 4. Tag je 50,00 EUR 110,00 EUR
Hüpfburg, ab dem 5. Tag je 40,00 EUR 100,00 EUR
Bubble Ball Arena, 1. & 2. Tag je 60,00 EUR 120,00 EUR
Bubble Ball Arena, 3. & 4. Tag je 50,00 EUR 110,00 EUR
Bubble Ball Arena, ab dem 5. Tag je 40,00 EUR 100,00 EUR
Anhänger 1/2, 1. & 2. Tag je 30,00 EUR 50,00 EUR
Anhänger 1/2, 3. & 4. Tag je 20,00 EUR 30,00 EUR
Anhänger 1/2, ab dem 5. Tag je 15,00 EUR 20,00 EUR

Spendenbescheinigungen können aufgrund der konkret vereinbarten Gegenleistung nicht ausgestellt werden. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Abhol- und Rückgabezeiten um mehr als eine Stunde wird mit einer Gebühr von 20,00 Euro berechnet.

 

 

3. Benutzung

Maßgeblich für die Benutzung sind die Betriebshinweise, die der Hüpfburg/Bubble Ball Arena beigefügt sind. Die Hüpfburg ist gemäß der Aufbauanleitung auf- und abzubauen. Hierzu gibt es auch eine Videoanleitung/Aufbauanleitung, die über die Bestellseite aufgerufen werden kann. Die Betriebshinweise und die Aufbauanleitung sind Bestandteile dieses Mietvertrags.

Der Mieter muss geeignetes Aufsichtspersonal (siehe Betriebshinweise) stellen, welches die Benutzung ständig und verantwortungsbewusst überwacht. Der Mieter verpflichtet sich, die Hüpfburg/Bubble Ball Arena samt Bestückung pfleglich zu behandeln und in einem einwandfreien sauberen Zustand, ordnungsgemäß (trocken) und verpackt zurückzugeben. Dazu gehört insbesondere die Meldung bei entstandenen Schäden und Verlusten.

Bei Verschmutzung oder nasser Rückgabe hat der Mieter dem Vermieter eine Reinigungsgebühr von EUR 100,- zu zahlen. Der Mieter darf von der entliehenen Sache keinen anderen als den vertragsgemäßen Gebrauch machen. Er ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Hüpfburg, Bubble Ball Arena, Spielmobil oder Trollo Dritten zu überlassen.

Des Weiteren gilt für alle Spielgeräte, dass sie altersgerecht eingesetzt werden, d.h., dass die Spielgeräte, Hüpfburg ausschließlich von Jugendlichen und Kindern benutzt werden. Erwachsene dürfen bei der Hüpfburg nur als Begleitperson von Kleinkindern fungieren. Bei der Hüpfburg gilt es darauf zu achten, dass die maximale Auslastung der Hüpfburg auf 9 Kinder/Jugendliche beschränkt ist.

Bei allen Mietgeräten weist der Vermieter ausdrücklich darauf hin, dass die Benutzung des Mietgegenstandes mit Gefahren für Personen und auch Sachen verbunden ist. Der Mieter stellt auf eigene Verantwortung sicher, dass ausschließlich geeignetes Aufsichtspersonal die Benutzung der Mietgegenstände ständig und verantwortungsbewusst überwacht.

 

 

4. Haftung

Die Gefahrenübertragung und Haftung gehen für den gesamten Mietzeitraum, ab Übergabe bis zur Rückgabe des Mietgegenstandes, vollumfänglich auf den Mieter über. Dies bedeutet, dass der Mieter im gesamten Mietzeitraum und auch im Falle einer Mietzeitüberschreitung für jeden von ihm zu vertretenden Schaden, für Verlust oder Untergang des Mietgegenstandes einschließlich Teilen und Zubehör haftet.

Jeder an dem Mietgegenstand entstandene Schaden ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Beschädigtes und verlorengegangenes Mietgut wird von Seiten des Vermieters auf Kosten des Mieters repariert bzw. wiederbeschafft. Der Mieter ist gleichwohl verpflichtetet, den vollständigen Mietzins zu entrichten. Der Mieter ist nicht berechtigt, eigene Reparaturen an dem Mietgegenstand vorzunehmen.

Der Mieter übernimmt ab Übergabe bis zur Rückgabe des Mietgegenstandes die Haftung für alle Ansprüche, die sich aus der Benutzung des Mietgegenstandes ergeben. Der Mieter haftet insbesondere auch für Personenschäden, die sich aus der Verletzung seiner Aufsichtspflicht ergeben. Der Mieter stellt den Vermieter im Rahmen seiner Haftung von allen eigenen und allen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei. Sämtliche Ansprüche trägt allein der Mieter.

Der Mieter ist verpflichtet, für den gesamten Mietzeitraum ab Übergabe bis zur Rückgabe des Mietgegenstandes eine Haftpflichtversicherung für Sachschäden bzgl. des Mietgegenstandes einschließlich Teilen und Zubehör abzuschließen. Der Mieter ist ebenso verpflichtet, eine Personenschadenversicherung (Unfallversicherung) abzuschließen.

Der Mietgegenstand wird dem Mieter im ordnungsgemäßen Zustand und vollständig übergeben. Dem Mieter ist die Möglichkeit eröffnet, dies bei Übergabe des Mietgegenstandes selbständig zu überprüfen und etwaige Schäden oder Unvollständigkeiten sofort bis zur endgültigen Übergabe dem Vermieter anzuzeigen.

 

 

5. Kontaktdaten zum Entleih

Die jeweiligen Ausleihgegenstände müssen von Ihnen abgeholt werden bei:

Thomas Schäfer, Plattenweg 3,66484 Großsteinhausen

Nach Abschluss der Maßnahme müssen sie an die gleiche Adresse zurückgebracht werden.

Termine müssen telefonisch mit Thomas Schäfer (0175-8633335) oder Bernd Schaumburger (0179-6766891) vereinbart werden.

 

 

6. Sonstiges zum Entleih

Das zulässige Gesamtgewicht des Bubble Ball-/Hüpfburganhängers beträgt 750kg (ungebremster Anhänger). Aus diesem Grund muss das abholende Fahrzeug, für das o.g. Gewicht ausgelegt sein.